Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
Boots- & Fahrzeugsattlerei Martin Pittelkow-Nicksch (MPN)
und ihren Kunden.

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

 

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot annimmt – schriftlich, mündlich oder durch Auftragserteilung.

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

3. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen im Bereich Boots- und Fahrzeugsattlerei, insbesondere Polsterarbeiten, Neubezüge und individuelle Maßanfertigungen.

 

4. Preise & Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis individueller Angebote.
Der Rechnungsbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – nach Fertigstellung sofort fällig.
Voraus- oder Abschlagszahlungen können verlangt werden.

 

5. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

6. Fertigstellungszeiten

Angegebene Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
Verzögerungen durch Materiallieferungen, Witterung oder unvorhersehbare Schäden begründen keine Ansprüche.

 

7. Maßanfertigungen & Gewährleistung

Alle Leistungen erfolgen als individuelle Maßanfertigungen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material oder Struktur sind handwerksüblich und kein Mangel.

Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung besteht für Vorschäden, altersbedingte Materialschäden oder vom Kunden gestellte Materialien.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Leistung Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.

 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Potsdam-Mittelmark.

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